Rentenversicherung

Wenn sie sich für eine private Rentenversicherung entscheiden, dann ist entweder eine risikoarme Geldanlage mit hohen Zinssätzen, eine steuerunabhängige Anlage mit der Möglichkeit auf eine gleichmässige Auszahlung und/oder die Möglichkeit einer steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge in Betracht zu ziehen.

Ebenfalls interessant sind die staatlich geförderten Programme die private Altersvorsorge betreffend. Besonders hervorgehoben sind hier die Rürup- und Riesterrente. Die Erstere ist mehr als eine private Zusatzversicherung zu sehen, winkt aber mit unversteuerten Beiträgen und gewissen Freibeträgen. Die andere ist für Selbstständige gedacht und die Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Beide Formen dieser staatlichen Förderungen sind Hartz-IV sicher, das heisst, diese dürfen nicht übertragen, verkauft oder gepfändet werden.

Gewisse Vorstellungen sollten jedoch bereits beim Abschluss der privaten Rentenversicherung bestehen, denn so lassen sich die vielen Möglichkeiten ideal nutzen. Beispielsweise die Wahl zwischen lebenslanger Rente oder einmaliger Kapitalabfindung oder etwa die Zahlung flexibler Beiträge, die sich den Gehaltserhöhungen und der ständigen Inflation anpassen und somit die Versicherungsleistung erhöhen.

Eine weitere Überlegung ist das Renteneintrittsalter. In der Regel ist dies mit 65 Jahren oder auch wegen der derzeitigen Diskussion mit 67 Jahren. Wenn sie alle diese Punkte berücksichtigen, werden sie mit einer individuellen guten Altersvorsorge, hier die private Rentenversicherung, belohnt werden, die sich später gewiss für sie auszahlen wird.

Bei einer dynamischen Rentenversicherung wird der Beitrag jährlich erhöht. Die Beitragssteigerung bewirkt gleichzeitig eine Leistungssteigerung, bedeutet eine automatische Erhöhung der Versicherungssumme. Der Vorteil dieser Vereinbarung ist die Steigerung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung ein Ausgleichen der jährlichen Inflation. Die Dynamik kann jederzeit auch ausgesetzt werden. Dazu genügt eine schriftliche Mitteilung an den Versicherer. Private Krankenversicherung Berechnung
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Beim dreimaligen aufeinanderfolgenden Aussetzen erlischt die Vereinbarung der Dynamik dauerhaft. In der Regel beträgt die jährliche Erhöhung 5 Prozent. Dies kann aber vom Versicherungsnehmer individuell bestimmt werden. Er kann auch 3 Prozent oder 10 Prozent vereinbaren. Es sind maximal bis 10 Prozent jährliche dynamische Erhöhung erlaubt. Mehr werden aus Risikogründen nicht zugelassen.